Donnerstag, 6. Oktober 2022, 13.00 – ca. 18.15 Uhr
Freitag, 7. Oktober 2022, 9.00–14.00 Uhr
Nach nationalsozialistischer Auffassung waren „Asozialität“ und Kriminalität vererbbar. Das NS-Regime entwickelte weitreichende eugenische Maßnahmen gegen als „gemeinschaftsfremd“ oder „asozial“ stigmatisierte Menschen. Zehntausende Betroffene wurden nach dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ zwangssterilisiert. Zudem drohten ihnen Entmündigung sowie die Zwangsunterbringung bei Arbeitszwang in Heimen, Arbeitshäusern, geschlossenen „Bewahranstalten“ und nicht zuletzt auch in Konzentrationslagern. Fürsorge, Wohlfahrtsanstalten, Jugend-, Arbeits- und Gesundheitsämter arbeiteten bei der Entrechtung der Betroffenen eng mit Polizei und Justiz zusammen. Die Fürsorge nahm in der Ausgrenzung und Verfolgung von als „asozial“ Stigmatisierten eine Schlüsselrolle ein. Dabei schrieb sie den Verfolgten eine maßgeblich durch die Kategorie Geschlecht geprägte Devianz zu.
Die Tagung nimmt die Überwachungs-, Disziplinierungs- und Zwangsmaßnahmen der nationalsozialistischen Fürsorge für die „Volksgemeinschaft“ in den Blick, arbeitet ihre Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz heraus und untersucht deren Nachwirkungen.
Eine Kooperation mit dem Ausstellungsprojekt „Als ‚Asoziale‘ und ‚Berufsverbrecher‘ verfolgte Menschen im NS“ der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas und der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg.
Anmeldung und Rückfragen bis zum 25. September 2022 bei Amina Edzards: amina.edzards@gedenkstaetten.hamburg.de