12.05.2021 Nachricht
Ab dem 18. Mai 2021 kann die KZ-Gedenkstätte Neuengamme und ab dem 6. Juni 2021 die Gedenkstätten Bullenhuser Damm, Fuhlsbüttel, Poppenbüttel und der Infopavillon Hannoverscher Bahnhof innerhalb der üblichen Öffnungszeiten besucht werden. Es gelten besondere Vorkehrungen zur Einhaltung der Kontakt- und Abstandsregeln
Die KZ-Gedenkstätte Neuengamme ist für Besucher*innen geöffnet. Auch die Gedenkstätten Bullenhuser Damm, Fuhlsbüttel, Poppenbüttel und der Info-Pavillon denk.mal Hannoverscher Bahnhof sind zu den üblichen Öffnungszeiten für den Besuch geöffnet.
Bei einem Besuch:
Bitte informieren Sie sich zu Veranstaltungen tagesaktuell in unserem Veranstaltungskalender. Bitte beachten Sie, dass bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen der Einlass nur gewährt werden kann, wenn ein Coronavirus-Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein negativer Coronavirus-Testnachweis (GGG-Regel) vorgelegt wird. Nutzen Sie außerdem gerne unsere digitalen Angebote: https://www.kz-gedenkstaette-neuengamme.de/service/digitales/.
Es gelten die Auflagen der Kontaktbeschränkung nach der Verordnung der Freien und Hansestadt Hamburg zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus vom 30. Juni 2020 sowie die Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 20. August 2021 (siehe https://www.hamburg.de/verordnung)
Informieren Sie sich über aktuelle Regeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus auf der Website der Stadt Hamburg: https://www.hamburg.de/coronavirus/