18.02.2015 Bericht, Archivmeldung

Hermann Hoffmanns schriftlicher Nachlass übergeben

Am vergangenen Freitag hat Familie Hoffmann Dokumente und Gegenstände aus dem Besitz von Hermann Hoffmann dem Archiv der KZ-Gedenkstätte Neuengamme übergeben. Hermann Hoffmann wurde 1936 vom Hamburgischen Oberlandesgericht wegen illegaler Widerstandstätigkeit für die KPD verurteilt und in das Zuchthaus Fuhlsbüttel gebracht.

Hermann Hoffmann, geboren 1903 in Altona, verheiratet, zwei Söhne, war seit 1924 Mitglied der KPD. 1935 hatte er sich an Versuchen zur Reorganisation seiner Partei beteiligt und seine Wohnung zur Besprechungen zur Verfügung gestellt. Er wurde von der Gestapo festgenommen und wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ zu 2 Jahren und 6 Monaten Zuchthaus verurteilt. Die Haft hat Hoffmann in Fuhlsbüttel und im Justizstraflager Aschendorfer Moor im Emsland verbüßt.

Die Briefe an seine Familie aus der Haftzeit  machen den Großteil seines Nachlasses aus. Eine solch dichte und vielfältige Überlieferung solcher persönlichen Dokumente haben die Archiv-Spezialistinnen in Neuengamme in ihrer jahrelangen Tätigkeit noch nicht zu Gesicht bekommen.

Zum Konvolut gehören ein roter Schutzhaftbefehl mit der Unterschrift des Hamburger Gestapochefs Bruno Streckenbach und die Anklageschrift. In dem umfangreichen Verfahren gegen „Heldt und Genossen“ wurden insgesamt 750 Angeklagte vor Gericht gestellt. Besonders interessant ist Hoffmanns Brotdose, die er als künstlerisch Begabter selbst verziert hat. Die Rückseite zeigt einen „Moorsoldaten“.