11.05.2018 Konferenz
Am 22./23. November 2018 richten wir eine Tagung mit dem Titel „Militär und Stadt im Krieg. Herrschaftssicherung und Radikalisierung an der „Heimatfront“ in der zweiten Kriegshälfte 1942-1945“ aus.
Es ist der Abschluss des von der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur geförderten Forschungsprojektes „Militärjustiz und Stadt im Krieg. Die Gerichte des Ersatzheers in Hamburg und Norddeutschland 1939-1945“. Die Tagung wird veranstaltet in Kooperation mit dem Historischen Seminar der Universität Hamburg und der Evangelischen Akademie der Nordkirche. Das Projekt ist seit März 2016 am Studienzentrum der KZ-Gedenkstätte angesiedelt.
Auf der Tagung möchten wir anhand von drei Aspekten untersuchen, auf welche Weise das NS-Regime seine Herrschaft bis zum Ende des Krieges sicherte und die Militarisierung der Gesellschaft vorantrieb:
Für unsere Tagung suchen wir nach Beiträgen, die sich mit der zunehmenden Radikalisierung von Verfolgung und Gewalt in der zweiten Kriegshälfte oder mit dem Zusammenspiel zwischen militärischer und ziviler Gesellschaft beschäftigen, oder die andere Aspekte aus diesem Themenbereich in den Blick nehmen. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem anliegenden „Call for Paper“.
Vorschläge für Tagungsbeiträge erbitten wir in Form einer Themenskizze im Umfang von bis zu 400 Wörtern sowie einer Kurzvita bis zum 2. Juni 2018 per E-Mail an claudia.bade@bkm.hamburg.de
Hinweise zu den Fotos:
Wehrmachtuntersuchungsgefängnis Hamburg-Altona:
Das Gerichtsgefängnis Altona wurde während des Zweiten Weltkrieges sowohl von der Hamburger Justizverwaltung als auch von der Wehrmacht als Gefängnis genutzt. Seit 1942 waren hier nur noch Wehrmachtangehörige inhaftiert. Foto: Staatsarchiv Hamburg, ca. 1950er-Jahre
Urteil des Amtsgerichts Hamburg gegen Angehörige eines Fahnenflüchtigen vom 26. Mai 1942:
Die Rechtsprechung ziviler Gerichte ergänzte das Wirken der Wehrmachtjustiz. Alle, die einen Deserteur unterstützten, mussten mit Verfolgung rechnen. In Hamburg fanden die Verhandlungen wegen Beihilfe zur Fahnenflucht zumeist vor dem Amtsgericht statt. Quelle: Staatsarchiv Hamburg, 213-11, 477/43