11.05.2022 Ausstellung

Ausstellung „Zwischen Zwangsfürsorge und KZ. Arme und unangepasste Menschen im nationalsozialistischen Hamburg“

Vom 10. Juni bis 3. Juli 2022 zeigt die Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte im Hamburger Rathaus die neue Wanderausstellung „Zwischen Zwangsfürsorge und KZ. Arme und unangepasste Menschen im nationalsozialistischen Hamburg“. Die Ausstellung wird durch ein umfangreiches Begleitprogramm aus Vorträgen, Lesungen, Theateraufführungen und Rundgängen zur sozialrassistischen Verfolgung im gesamten Stadtgebiet ergänzt.

Am 10. Juni 2022 eröffnet im Hamburger Rathaus die neue Wanderausstellung „Zwischen Zwangsfürsorge und KZ. Arme und unangepasste Menschen im nationalsozialistischen Hamburg“ der Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte. Sie berichtet von den vielen Hundert Hamburger*innen, die im Nationalsozialismus als „Asoziale“ stigmatisiert, ausgegrenzt und verfolgt wurden. Die sozialrassistische Verfolgung betraf insbesondere in Armut lebende und gesellschaftlich unangepasste Menschen, deren Lebensweise sich nicht in die nationalsozialistische Volksgemeinschaft einfügte. Die Fürsorge unterschied den von ihr betreuten Personenkreis entsprechend der nationalsozialistischen Ideologie in unverschuldet Hilfsbedürftige, die Anspruch auf Fürsorge- und Sozialleistungen hatten, sowie „unterwertige Elemente“, die die gesamte Härte des Verfolgungsapparats zu spüren bekamen. Betroffen waren u.a. Bettler*innen, Wander*innen, Erwerbslose, Alkohol- und Geschlechtskranke, Prostituierte sowie der Prostitution Verdächtigte. Ihnen drohten Entmündigung, Zwangssterilisation und Zwangseinweisung in die Wohlfahrtsanstalten.

In der Verfolgung dieses Personenkreises arbeiteten Fürsorgeeinrichtungen eng mit städtischen Institutionen, Ämtern und Behörden zusammen. Insbesondere die Polizei hatte seit dem „Grunderlass zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ vom Dezember 1937 weitreichende Kompetenzen: Sie konnte Personen, die angeblich durch „asoziales Verhalten die Allgemeinheit gefährdeten“, ohne Gerichtsverfahren und zeitlich unbegrenzt in sogenannte „Vorbeugehaft“ nehmen. Die Polizei wies in mehreren Verhaftungswellen reichsweit Zehntausende Menschen in die Konzentrationslager ein, in denen die Häftlinge mittels eines schwarzen Stoffwinkels auf ihrer Häftlingskleidung als „Asoziale“ markiert wurden. Wer oder was als „asoziales Verhalten“ zu gelten habe, oblag dabei der Entscheidungsgewalt der Polizei.

Viele der Betroffenen blieben nach Kriegsende weiter entmündigt und mussten weiterhin in geschlossenen Einrichtungen leben. Ihre Anerkennung als NS-Verfolgte blieb aus. Anspruch auf Unterstützungsleistungen und Entschädigungen hatten sie nicht. Es dauerte bis zum Januar 2020, ehe der Deutsche Bundestag auch die als „Asoziale“ Verfolgten offiziell als NS-Opfer anerkannte. Zu diesem Zeitpunkt waren jedoch nur noch wenige Betroffene am Leben.

Die Eröffnung der von Frauke Steinhäuser in Zusammenarbeit mit Alyn Beßmann und Lennart Onken kuratierten Ausstellung war zunächst für Januar anlässlich des Gedenktags für die Opfer des Nationalsozialismus geplant. Nach ihrer pandemiebedingten Verschiebung wird sie nun vom 10. Juni bis zum 3. Juli 2022 in der Diele des Hamburger Rathauses zu sehen sein. Die Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen bietet ein umfangreiches Begleitprogramm an.

Ausstellungsflyer (3MB)

Begleitprogramm

Öffnungszeiten:
10. Juni bis 3. Juli 2022
Hamburger Rathaus
Montag bis Freitag 7.00-19.00 Uhr,
Samstag und Sonntag 10.00-17.00 Uhr
(Bitte beachten Sie: Bei speziellen Rathausveranstaltungen kann es zur vorübergehenden Schließung der Ausstellung kommen)

Besucherservice und Katalogverkauf:
Montag bis Freitag 10.00-18.00 Uhr,
Samstag und Sonntag 10.00-14.00 Uhr

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