23.11.2016 Projekt

Forschungsprojekt "Militärjustiz und Stadt im Krieg"

Das Forschungsprojekt „Militärjustiz und Stadt im Krieg. Die Gerichte der Ersatzheers in Hamburg und Norddeutschland 1939-1945: Spruchtätigkeit, Strafvollstreckung, Akteure“ von Dr. Claudia Bade behandelt die Wehrmachtjustiz in Hamburg im Zweiten Weltkrieg. Im Zentrum stehen die Spruchtätigkeit und die Strafvollstreckung zweier Hamburger Heeresgerichte, anhand derer Schicksale von Opfern der NS-Militärjustiz und die Karrierewege vor allem von Wehrmachtrichtern nachvollzogen werden sollen.

Das auf zweieinhalb Jahre (2016-2018) angelegte Projekt ist von der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur finanziert und beim Studienzentrum der KZ-Gedenkstätte Neuengamme angesiedelt. Dr. Claudia Bade wird die wissenschaftlichen Ergebnisse ihres Projektes in einer Publikation veröffentlichen.

Das Forschungsprojekt möchte Spruchpraxis und Strafvollstreckung der Heeresjustiz in Hamburg sowie die Schicksale von Opfern der NS-Militärjustiz und die Karrierewege von Tätern untersuchen. Dabei interessiert, inwiefern sich die Aktivitäten der Wehrmachtjustiz nicht nur auf Wehrmachtsoldaten und Kriegsgefangene, sondern auch auf zivile Akteure in der Stadt auswirkten bzw., auf welche Weise die Wehrmachtjustiz mit anderen NS-Institutionen zusammen arbeitete. Wichtigste Fragestellung ist mithin, wie sich das Zusammenspiel von Akteuren der Wehrmacht, des NS-Staates und der Zivilbevölkerung in Hamburg in einer Zeit der sich auflösenden Grenzen zwischen Front und „Heimatfront“ gestaltete. Grundlage wird die Untersuchung der Gerichtstätigkeit eines Gerichtes des Ersatzheers unter vier schwerpunktmäßigen Fragestellungen sein:

  • Tätigkeit vor Gericht: Für wen war das Gericht zuständig, welche Delikte wurden verhandelt und welche Strafen ausgesprochen? Welche Stellen (zivil und militärisch) waren an den Ermittlungen und der Urteilsfindung beteiligt?
  • Die Akteure: Wer waren die Richter des Hamburger Ersatzheers (und die Gerichtsherrn)? Wo waren sie vor 1939, also vor Kriegsbeginn, tätig?
  • Der Strafvollzug: In welche Arrestanstalten, Gefängnisse und Zuchthäuser kamen die Verurteilten – in Hamburg und/oder anderswo? Wann und aus welchen Gründen wurden ergangene Strafmaße verkürzt? Wie sah die Zusammenarbeit zwischen der Hamburger Militärjustiz und den zivilen Strafvollstreckungsbehörden aus?
  • Welche Auswirkungen hatten die Justiz des Ersatzheers und ihre Spruchpraxis auf die Zivilbevölkerung, darunter vor allem Frauen und Familienangehörige? Um dieser Frage nachzugehen, werden beispielhaft Gerichtsverfahren vor dem Hamburger Amtsgericht bzw. Sondergericht untersucht, in denen Frauen wegen „verbotenen Umgangs“ mit Kriegsgefangenen oder wegen Beihilfe zur „Fahnenflucht“ verurteilt wurden.

Insgesamt soll gezeigt werden, dass die Verquickungen zwischen Wehrmacht und anderen Verfolgungsorganen des NS-Regimes auch an der „Heimatfront“ größer waren als bisher angenommen. Auch die Wehrmachtjustiz hatte einen erheblichen Anteil an der Formierung der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“ durch Exklusion als „gemeinschaftsfremd“ stigmatisierter Menschen. Urteile gegen diese waren immer auch als Abschreckung für die übrigen Soldaten mitgemeint, aber ebenso für die Zivilbevölkerung. Erst so konnte die „Wehrgemeinschaft“ glaubhaft konstruiert werden.